Der Kitaverband wurde 2015 gegründet. Er ist Träger von 17 Einrichtungen in 14 Ortsgemeinden (mittlerweile mit zwei Gesamtkirchengemeinden in Barsinghausen und in Laatzen), die zu den Kirchenkreisen Laatzen-Springe und Ronnenberg gehören. Dabei arbeitet der Verband mit den acht Kommunen (Barsinghausen, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Pattensen, Ronnenberg, Springe und Wennigsen) zusammen. Es gibt Betreuungsformen für Kinder im Krippen- bis Hortalter, inclusive des Bereiches der Integration an. Ebenso befindet sich in unserer Trägerschaft ein Waldkindergarten.
Rund 1.000 Kinder besuchen unsere Einrichtungen und werden von qualifizierten und kompetenten pädagogischen Fachkräften betreut. Kräfte in Hauswirtschaft, Hausmeistertätigkeiten und Reinigung der Einrichtungen gehören ebenfalls zu unseren fast knapp 200 Mitarbeitenden. Somit bieten wir ein breites Spektrum als Arbeitgeber für unterschiedliche Berufe.
Grundlagen für die pädagogische Arbeit bilden der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich Niedersächsischer Tageseinrichtungen, sowie die einrichtungsinterne Konzeption, die auf den Grundsätzen für die Arbeit in evangelischen Kindertagesstätten beruhen. Weiterbildungsmöglichkeiten und Fortbildungsangebote sichern bei den Pädagogischen Fachkräften einen aktuellen professionellen Standard.
Die 14 Kirchengemeinden sind im Verbandsvorstand vertreten und haben dazu einen geschäftsführenden Ausschuss (GA) gewählt. Die beiden pädagogischen Leitungen und die Betriebswirtschaftliche Leitung bilden die Geschäftsführung (GF). Sie nehmen an den GA-Sitzungen teil. Dadurch wird eine einrichtungsübergreifende Planung und Steuerung der Belange der Einrichtungen sichergestellt.
Neben den Veränderungen in der organisatorischen Struktur ist es uns wichtig, dass die Einbindung der KITAs in die Kirchengemeinde vor Ort erhalten bleibt. Das gilt nicht nur, aber insbesondere für die religionspädagogische Begleitung durch die Pfarrämter. Die Kindertagesstätten sind ein wesentlicher Bestandteil der Kirchengemeinden und eng in das Gemeindeleben eingebunden. Darüber hinaus werden die Kirchenvorstände (KV) in alle wichtigen Entscheidungen eingebunden. Daher erfolgt z.B. die Besetzung der Leitungsstelle immer und nur im Einvernehmen mit dem KV.